Mo 5. November 2018
Baukindergeld - Förderung für junge Familien
Das Baukindergeld ist eine staatliche Förderung und soll vor allem junge Familien bei der Schaffung von Wohneigentum unterstützen. Dabei können für jedes Kind 1.200 Euro pro Jahr ausgezahlt werden – und das über zehn Jahre hinweg. Wenn Sie zwei Kinder haben und sich ein Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen möchten, können Sie also mit insgesamt mit 24.000 Euro Baukindergeld vom Staat rechnen - vorausgesetzt, alle Anforderungen für die Förderung werden erfüllt.
Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?
Gefördert werden Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die folgende Anforderungen erfüllen:
- Der Antragssteller muss Eigentümer oder Miteigentümer der neu erworbenen Immobilie sein und Kindergeld beziehen.
- Der Kaufvertrag oder die Baugenehmigung müssen zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.12.2020 unterzeichnet worden sein/werden.
- Bei Familien mit einem Kind darf die Einkommensgrenze von 90.000 Euro zu versteuerndes Einkommen nicht überschritten werden, da durch das Baukindergeld vor allem Familien mit weniger Einkommen gefördert werden sollen. Bei jedem weiteren Kind erhöht sich die Grenze um 15.000 Euro.
- Der betreffende Neubau oder die Bestandsimmobilie muss das erste Eigenheim darstellen.
- Der Antragssteller muss die Immobilie mindestens 10 Jahre lang selbst nutzen.
- Ihr neues Eigenheim oder Ihre Eigentumswohnung befindet sich in Deutschland. Ihre Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle.
Anträge können rückwirkend ab 1. Januar 2018 gestellt werden. Das Förderprogramm endet am 31. Dezember 2020.
Wann und wo muss der Antrag gestellt werden?
Sie stellen Ihren Antrag über das KfW-Zuschussportal, nach Ihrem Einzug haben Sie hierfür drei Monate Zeit. Falls Sie im Jahr 2018 vor dem 18. September in Ihr neues Zuhause gezogen sind, haben Sie noch bis zum 31.12.2018 Zeit, die Förderung zu beantragen.
Diese Unterlagen benötigen Sie
- Einkommensbescheide der letzten zwei Jahre
- Meldebestätigung von allen Familienmitgliedern für die neue Wohnadresse
- Grundbuchauszug
Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie unter folgendem Link:
www.kfw.de/baukindergeld/
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