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Mi 11. Juli 2018
Ist Ihr Energieausweis aktuell?

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Der Gesetzgeber verlangt seit Einführung der Energieeinsparverordnung 2007, dass bei dem Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie ein Energieausweis vom Eigentümer vorgelegt wird. Da ein Energieausweis nur zehn Jahre gültig ist, verlieren jetzt viele dieser Ausweise ihre Gültigkeit. Eigentümer sollten ihre Ausweise überprüfen und unter Umständen erneuern - und dabei die aktuellen Vorgaben beachten. Sind die Angaben unvollständig oder wird kein Energieausweis vorgelegt, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar - hohe Bußgelder können die Folge sein. Dies gilt auch für privat angebotene Immobilien.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, den verbrauchsorientierten und bedarfsorientierten Ausweis. Der Verbrauchsausweis orientiert sich neben den technischen Angaben auch an den tatsächlichen Verbrauchswerten der Vergangenheit. Beim Bedarfsausweis wird der theoretische Energiebedarf eines Gebäudes durch technische Daten ermittelt. Der Beurteilung liegen alleine bauliche Aspekte wie Heizungsanlage, Qualität der Fenster oder Dämmung zugrunde.

Sollten wir uns um die Vermittlung Ihres Objektes kümmern, erhalten Sie den Energieausweis von uns kostenfrei. Natürlich erstellen wir auch unabhängig von der Immobilienvermittlung durch uns Energieausweise.
Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.

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